Gastronomie
Wie es ist Egger Genusspartner:in zu sein
Equipment für Events und Feste
Sind Sie auf der Suche nach der perfekten Ausstattung für Ihr nächstes Event? Die Privatbrauerei Egger und unser Partner Promonaut sorgen dafür, dass Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg wird. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Eventausstattung, die keine Wünsche offen lässt. Für Informationen zu Leihbedingungen und Ihrem spezifischen Bedarf kontaktieren Sie bitte direkt Promonaut unter
Gemeinsam machen wir Ihr Fest zu einem unvergesslichen Erlebnis!
Vertriebspartner
- Morandell International
Wörgler Boden 13-15, A-6300 Wörgl
Tel.: +43 (0)5332 7855-0 - Vorarlberg/Tiroler Oberland
Industriezone 50, A-6460 Imst
Tel.: +43 (0)5412 61303 - Salzburg/Oberösterreich
Pebering-Straße 20, A-5301 Eugendorf
Tel.: +43 (0)6225 8599 - Kärnten/Osttirol
Fressnitz 10, A-9811 Lendorf
Tel.: +43 (0)4762 2388 - Wien/Niederösterreich/Burgenland
Zwölfaxingerstraße 7, A-2320 Schwechat
Tel.: +43 (0)170 77221 - Steiermark/Südliches Burgenland
Mälzerweg 11, A-8055 Graz
Tel.: +43 (0)316 475143 - Steiermark
Teufenbach 192, A-8833 Teufenbach
Tel.: +43 (0)3582 8830
Apeding 47, A-4691 Schlatt
Tel.: +43 (0)664 - 7946356
GETRÄNKE BAYER GESELLSCHAFT m.b.H.
Obere Gartenstraße 17, A-3465 Königsbrunn/Wagram
Tel.: +43 (0) 2278 2345
GETRÄNKEHANDEL GRIESSLER ELISABETH
Wachtbergstr. 14, A-3123 Obermerking
Tel.: +43 (0)2782 85969
Keltenstraße 9, A-3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 29900
Grüner Weg 23, A-3512 Mautern/Donau
Tel.: +43 (0) 2732 82932
Bahnhofstraße 30, A-3370 Ybbs
Tel.: +43 (0)7412 5224
Schrammlstraße 28, A-4050 Traun
Tel. +43 (0) 7229/605-0
Ansprechpartner
Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Details und kümmern uns um Ihr Anliegen.
Markus Kopfer
Leitung Gastronomie
Mobil: +43 664/8522731
Michael Hollenstein
Regionalverkaufsleiter Tirol/Vorarlberg/Salzburg/Osttirol
Mobil: +43 (0)664 619 52 44
Hans-Jürgen Weidinger
Regionalverkaufsleiter Wien/Burgenland/Steiermark
Mobil: +43 (0)664 852 28 46
Allergenverordnung
- Erklärungen zur Allergeninformationsverordnung
Seit 13. Dezember 2014 müssen die Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung LMIV (Nr. 1169/2011) umgesetzt werden. Daher muss auch bei unverpackten Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden.
In Österreich trat diese Verordnung mit den Bestimmungen laut der Allergeninformationsverordnung (BGBI. II Nr. 175/2014) mit Gültigkeit ab 13. Dezember 2014 in Kraft. Hierzu gibt es vom Bundesministerium für Gesundheit zwei Leitlinien (siehe Anhang). Die Verordnungen beinhalten zusammenfassend folgende Inhalte:Informationsweitergabe durch Lebensmittelunternehmer
Werden bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels Stoffe oder Erzeugnisse verwendet, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, so sind Lebensmittelunternehmer (beispielsweise Gaststätten, Würstelbuden, Konditoreien, Eisdielen, Lebensmitteleinzelhändler z. B. in der Feinkost, Frühstückspensionen, aber auch Gemeinschaftsversorgungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Betriebsküchen oder auch bei Festveranstaltungen) verpflichtet, diese Informationen mündlich oder schriftlich an den Endverbraucher weiterzugeben.
Allergene Inhaltsstoffe
Unter diesem Link finden Sie die Kennzeichnungen laut Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit.
Grundlage für die Allergeninformation
Die Allergeninformation kann auf folgenden Grundlagen ausgestellt werden:
• Bei Handelsware können die Informationen vom Etikett übernommen werden.
• Bei selbst produzierter Ware kann die Information aufgrund der verwendeten Zutaten erstellt werden.
• Bei Tagesangeboten oder kurzfristigen Rezepturänderungen, sind die geschulten Mitarbeiter im Verkauf oder Service entsprechend zu informieren, damit die Information korrekt weitergegeben werden kann.
Die Informationen müssen auf aktuellem Stand gehalten werden. Bei Änderungen (wie Änderung des Sortiments, der Zusammensetzung der Produkte oder Änderung der verwendeten Zutaten) ist die Allergeninformation zu aktualisieren.Art und Weise der Informationsweitergabe an Endverbraucher
Im Betrieb müssen alle Informationen über enthaltene Allergene jederzeit verfügbar sein und dem Endverbraucher unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, wie z.B.:
• Durch Angabe in der Speise- oder Getränkekarte.
• Auf einem Schild oder Aushang unmittelbar neben dem Lebensmittel.
• In elektronischer Form.
• Es können auch Symbole oder Abkürzungen verwendet werden wenn sie in unmittelbarer Nähe aufgeschlüsselt sind.
• Mündliche Information, wenn an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird (z.B. „Unsere Verkaufsmitarbeiter informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Produkten“). Durch dafür geschultes Personal kann die Weitergabe der Informationen mündlich erfolgen. Das kann sowohl der Lebensmittelunternehmer selbst sein (z. B. Wirt) oder auch ein oder mehrere Mitarbeiter. Siehe dazu Leitlinie für die Personalschulung über Allergeninformation.Allergeninformationen betreffend Getränke der Privatbrauerei Egger
Die Allergeninformationen betreffend Getränke der Privatbrauerei Egger werden auf den Produkten ausgewiesen (die entsprechenden Inhaltsstoffe werden in fetter Schreibweise gekennzeichnet). Die Produktauszeichnung ist für alle Getränke seit 13.12.2014 vollständig umgesetzt.
Die Allergeninformationen unserer Getränke (jene Produkte, bei welchen wir der Hersteller sind) können auch aus der Artikelliste im Anhang entnommen werden. Grundsätzlich enthalten alle unsere Egger Biere glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse (Malz).Anhang:
Artikelliste Allergeninformationen der Getränke der Privatbrauerei Egger
Leitlinie für Gastronomie-Personalschulung
Leitlinie zur Allergeninformation
EU-Verordnung Nr. 1169/2011