Gastronomie

Gastrokatalog

#braudich
Bier von Hier zu servieren.

Werde Egger Bier Genusspartner:in

Als eine der größten Privatbrauereien Österreichs weiß Egger, wie wichtig es ist, gute Partnerschaften zu pflegen. Als Genusspartner genießen Sie folgende Vorteile:

Egger Premium: unser eigens gebrautes Bier für die Gastronomie.
• Egger beliefert Sie immer verlässlich und pünktlich mit kompetenten Gastronomievertriebspartnern.
• Ein Geheimtipp in der Gastronomie: Egger ist eine erfolgreiche überregionale Marke im Lebensmittelhandel und zunehmend auch stärker in der Gastronomie vertreten.
• Egger produziert auf höchstem IFS-Niveau und lässt seine Biere von nationalen und internationalen, unabhängigen Instituten prüfen.

Eine genaue Auflistung unserer Biere für die Gastronomie als auch unserer Werbemittel finden Sie im Gastrokatalog oder kontaktieren Sie einen unserer erfahrenen Mitarbeiter.

Wie es ist Egger Genusspartner:in zu sein

Hotel Kitzhof- Mountain Design Resort

Erfahren Sie von Geschäftsführenden Direktor, Johannes Mitterer, wie es ist langjähriger Genussparnter von Egger Bier zu sein. 

Es ist ein zuverlässiger Partner, mit guter Betreuung und kleine Wege, dass ist eigentlich das Geheimnis.

- Johannes Mitterer -

Hotel Rasmushof Kitzbühel

Erfahren Sie von Signe Reisch, Eigentümerfamilie und Gastgeberin aus Leidenschaft, wie es ist langjähriger Genussparnter von Egger Bier zu sein. 

Geschäfte mit der Familie Egger führen wir schon seit Generationen und des spürt man auch, die Kommunikation war immer auf Augenhöhe und mit Handschlagqualität, so wie man sich das vorstellt.

- Signe Reisch -

    Equipment für Events und Feste

    Equipment für Events und Feste

    Sind Sie auf der Suche nach der perfekten Ausstattung für Ihr nächstes Event? Die Privatbrauerei Egger und unser Partner Promonaut sorgen dafür, dass Ihre Veranstaltung ein voller Erfolg wird. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Eventausstattung, die keine Wünsche offen lässt. Für Informationen zu Leihbedingungen und Ihrem spezifischen Bedarf kontaktieren Sie bitte direkt Promonaut unter

    Gemeinsam machen wir Ihr Fest zu einem unvergesslichen Erlebnis!

    Vertriebspartner

    MORANDELL INTERNATIONAL GMBH

    • Morandell International
      Wörgler Boden 13-15, A-6300 Wörgl
      Tel.: +43 (0)5332 7855-0
    • Vorarlberg/Tiroler Oberland
      Industriezone 50, A-6460 Imst
      Tel.: +43 (0)5412 61303
    • Salzburg/Oberösterreich
      Pebering-Straße 20, A-5301 Eugendorf
      Tel.: +43 (0)6225 8599
    • Kärnten/Osttirol
      Fressnitz 10, A-9811 Lendorf
      Tel.: +43 (0)4762 2388
    • Wien/Niederösterreich/Burgenland
      Zwölfaxingerstraße 7, A-2320 Schwechat
      Tel.: +43 (0)170 77221
    • Steiermark/Südliches Burgenland
      Mälzerweg 11, A-8055 Graz
      Tel.: +43 (0)316 475143
    • Steiermark
      Teufenbach 192, A-8833 Teufenbach
      Tel.: +43 (0)3582 8830

    DURSTEXPRESS

    Apeding 47, A-4691 Schlatt
    Tel.: +43 (0)664 - 7946356

     


    GETRÄNKE BAYER GESELLSCHAFT m.b.H.

    Obere Gartenstraße 17, A-3465 Königsbrunn/Wagram
    Tel.: +43 (0) 2278 2345


    GETRÄNKEHANDEL GRIESSLER ELISABETH

    Wachtbergstr. 14, A-3123 Obermerking
    Tel.: +43 (0)2782 85969


    GETRÄNKEHANDEL WEBER GMBH

    Keltenstraße 9, A-3100 St. Pölten
    Tel.: +43 (0)2742 29900


    HORST NEGER GmbH

    Grüner Weg 23, A-3512 Mautern/Donau
    Tel.: +43 (0) 2732 82932


    DEL FABRO KOLARIK

    Bahnhofstraße 30, A-3370 Ybbs
    Tel.: +43 (0)7412 5224


    TRANSGOURMET ÖSTERREICH GMBH

    Schrammlstraße 28, A-4050 Traun
    Tel. +43 (0) 7229/605-0

    Ansprechpartner

    Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Details und kümmern uns um Ihr Anliegen.

    Markus Kopfer
    Leitung Gastronomie
    Mobil: +43 664/8522731

    Michael Hollenstein
    Regionalverkaufsleiter Tirol/Vorarlberg/Salzburg/Osttirol
    Mobil: +43 (0)664 619 52 44

    Hans-Jürgen Weidinger
    Regionalverkaufsleiter Wien/Burgenland/Steiermark
    Mobil: +43 (0)664 852 28 46

    Ansprechpartner

    Allergenverordnung

    • Erklärungen zur Allergeninformationsverordnung

      Seit 13. Dezember 2014 müssen die Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung LMIV (Nr. 1169/2011) umgesetzt werden. Daher muss auch bei unverpackten Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden.
      In Österreich trat diese Verordnung mit den Bestimmungen laut der Allergeninformationsverordnung (BGBI. II Nr. 175/2014) mit Gültigkeit ab 13. Dezember 2014 in Kraft. Hierzu gibt es vom Bundesministerium für Gesundheit zwei Leitlinien (siehe Anhang). Die Verordnungen beinhalten zusammenfassend folgende Inhalte:

      Informationsweitergabe durch Lebensmittelunternehmer

      Werden bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels Stoffe oder Erzeugnisse verwendet, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, so sind Lebensmittelunternehmer (beispielsweise Gaststätten, Würstelbuden, Konditoreien, Eisdielen, Lebensmitteleinzelhändler z. B. in der Feinkost, Frühstückspensionen, aber auch Gemeinschaftsversorgungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Betriebsküchen oder auch bei Festveranstaltungen) verpflichtet, diese Informationen mündlich oder schriftlich an den Endverbraucher weiterzugeben.

      Allergene Inhaltsstoffe

      Unter diesem Link finden Sie die Kennzeichnungen laut Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit.

      Grundlage für die Allergeninformation

      Die Allergeninformation kann auf folgenden Grundlagen ausgestellt werden:
      •    Bei Handelsware können die Informationen vom Etikett übernommen werden.
      •    Bei selbst produzierter Ware kann die Information aufgrund der verwendeten Zutaten erstellt werden.
      •    Bei Tagesangeboten oder kurzfristigen Rezepturänderungen, sind die geschulten Mitarbeiter im Verkauf oder Service entsprechend zu informieren, damit die Information korrekt weitergegeben werden kann.
      Die Informationen müssen auf aktuellem Stand gehalten werden. Bei Änderungen (wie Änderung des Sortiments, der Zusammensetzung der Produkte oder Änderung der verwendeten Zutaten) ist die Allergeninformation zu aktualisieren.

      Art und Weise der Informationsweitergabe an Endverbraucher

      Im Betrieb müssen alle Informationen über enthaltene Allergene jederzeit verfügbar sein und dem Endverbraucher unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, wie z.B.:
      •    Durch Angabe in der Speise- oder Getränkekarte.
      •    Auf einem Schild oder Aushang unmittelbar neben dem Lebensmittel.
      •    In elektronischer Form.
      •    Es können auch Symbole oder Abkürzungen verwendet werden wenn sie in unmittelbarer Nähe aufgeschlüsselt sind.
      •    Mündliche Information, wenn an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird (z.B. „Unsere Verkaufsmitarbeiter informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Produkten“). Durch dafür geschultes Personal kann die Weitergabe der Informationen mündlich erfolgen. Das kann sowohl der Lebensmittelunternehmer selbst sein (z. B. Wirt) oder auch ein oder mehrere Mitarbeiter. Siehe dazu Leitlinie für die Personalschulung über Allergeninformation.

      Allergeninformationen betreffend Getränke der Privatbrauerei Egger

      Die Allergeninformationen betreffend Getränke der Privatbrauerei Egger werden auf den Produkten ausgewiesen (die entsprechenden Inhaltsstoffe werden in fetter Schreibweise gekennzeichnet). Die Produktauszeichnung ist für alle Getränke seit 13.12.2014 vollständig umgesetzt.
      Die Allergeninformationen unserer Getränke (jene Produkte, bei welchen wir der Hersteller sind) können auch aus der Artikelliste im Anhang entnommen werden. Grundsätzlich enthalten alle unsere Egger Biere glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse (Malz).

      Anhang:

      Artikelliste Allergeninformationen der Getränke der Privatbrauerei Egger
      Leitlinie für Gastronomie-Personalschulung
      Leitlinie zur Allergeninformation
      EU-Verordnung Nr. 1169/2011