Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot besagt im Wesentlichen folgendes:

" ... Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraut werden sollen. Wer diese unsere Androhung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zu Strafe dieses Fass Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden ..."

Wir von der Privatbrauerei Egger fühlen uns dem Reinheitsgebot von 1516 verpflichtet und brauen deshalb wie eh und je nur mit Hopfen, Wasser und Gerstenmalz!

Reinheitsgebot